Verhaltenscodex – Code of Conduct

Version 1.0 Stand 15.05.2023

Erklärung zur Einhaltung von geltendem Recht und Ethischen Standards

Die AEF – Autonom Elektrisch Fliegen gGmbH (im Weiteren kurz AEF gGmbH genannt) betreibt ein Forschungs- und Flugerprobungszentrum auf dem Flugplatz Kamenz und bündelt Kompetenzen zu den Themen elektrische und hybride Antriebe mit den Schwerpunkten Batterie- und Wasserstofftechnik sowie Schwarmanwendungen, Datenübertragung / Datensicherheit und autonome Navigation mittels künstlicher Intelligenz.

Im Fokus der Forschungsarbeiten stehen ganzheitliche Ansätze unter Beachtung ökonomischer, ökologischer wie auch gesellschaftlicher Nachhaltigkeit.

Partner für AEF sind ua. Fraunhofer Institute, Universitäten, Unternehmen verschiedenster Branchen aus Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Bayern, Frankreich, der Tschechischen Republik und Polen.

Mit innovativen Forschungsprojekten und innerhalb eines branchenübergreifenden Netzwerks arbeitet das Forschungs- und Flugerprobungszentrum mit an der Stärkung der regionalen Wirtschaft und der Etablierung von neuen Industriezweigen als unterstützendes Element im geplanten Strukturwandel der Region.

Die AEF gGmbH hält sämtliche für ihr Unternehmen geltenden Gesetze ein. Wir unterstützen die Grundsätze des Globalen Pakts der Vereinten Nationen („United Nations Global Compact“), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte („UN Universal Declaration of Human Rights“), der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte („UN Principles on Business and Human Rights“), der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen („OECD Guidelines for Multinational Enterprises“) sowie der Erklärung der International Labor Organization über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit („1998 International Labor Organization Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work”) in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Gepflogenheiten.

Im Einzelnen verpflichten wir uns, insbesondere folgende Punkte einzuhalten:

Inklusion und Willkommenskultur

Wir fördern eine inklusive und barrierefreie Arbeitsumgebung und verstehen die Vielfalt unserer Beschäftigten als Bereicherung. Die AEF gGmbH setzt sich für die Chancengleichheit Aller ein und ist strikt gegen jegliche Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer und nationaler Herkunft, Rasse, Hautfarbe, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder -Identität oder weiterer, gesetzlich geschützter Merkmale.

Zwangs- und Kinderarbeit

Die AEF gGmbH distanziert sich ausdrücklich von Zwangs- und Kinderarbeit und legt ein Mindestarbeitsalter für Beschäftigte von 16 Jahren fest (Ausnahme bilden hier Schülerpraktika im Rahmen geltender Gesetze). Beschäftigte unter 18 Jahren verrichten Arbeiten nur gemäß der gesetzlich möglichen Rahmenbedingungen (z.B. hinsichtlich der Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen), unter Beachtung der Anforderungen hinsichtlich Bildung und Ausbildung.

Jegliche für die AEF gGmbH geleistete Arbeit muss stets freiwillig erfolgen. Die AEF gGmbH nutzt keinerlei Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, unfreiwillige Arbeit oder moderne Formen der Sklaverei. Wir stellen sicher, dass Beschäftigte während der gesamten Einstellungsphase und Beschäftigungsdauer keine Gebühren oder sonstigen Zahlungen leisten, um beschäftigt zu werden. Die AEF gGmbH übernimmt die Zahlung aller rechtlich verbindlichen und verpflichtenden Gebühren und Ausgaben (z. B. Lizenzen und Abgaben), die ggf. im Zusammenhang mit ihren Beschäftigten anfallen.

Bestrafung, psychischer und/oder physischer Zwang sowie jede andere Art und Form von Gewalt sind verboten. Disziplinarische Richtlinien und -Maßnahmen sind eindeutig festgelegt, bewegen sich im gesetzlichen Rahmen und werden den Beschäftigten in angemessener Form mitgeteilt.

Arbeitszeiten und Vergütung

Die AEF gGmbH hält sich an alle national geltenden Gesetze und verbindlichen Branchenstandards zu Arbeitszeiten, auch hinsichtlich Überstunden, Pausen und bezahltem Erholungsurlaub und bezahlt ihre Beschäftigten gemäß dem lokalen Mindestlohngesetz und in Anlehnung an geltende Tarifverträge (TVöD-F) sowie in Übereinstimmung mit den Branchenstandards. Wir bezahlen unsere Beschäftigten fristgerecht und informieren diese verständlich und eindeutig über die Grundlagen, nach denen sie bezahlt werden. Abzüge von Löhnen und Gehältern als Disziplinarmaßnahme sind nicht gestattet, sofern diese rechtlich nicht zulässig sind.

Vereinigungsrecht und Tarifverhandlungen

Die Beschäftigten der AEF gGmbH haben die freie Entscheidung, ohne Einschüchterung oder Bedrohung einer Arbeitnehmervertretung oder Gewerkschaft beizutreten oder dies nicht zu tun. Wir akzeptieren und respektieren das Recht, gemäß den lokal anwendbaren Gesetzen Tarifverhandlungen zu führen.

Arbeitsschutz und Sicherheit

Die AEF gGmbH hält sich an die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen um die Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten und Dritter zu gewährleisten, zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Aktuelle Risikobewertungen der Arbeitsplätze und die Umsetzung geeigneter Gefahrenabwehr- und Vorsichtsmaßnahmen, einschließlich der Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung sind die Norm. Die AEF gGmbH schult ihre Beschäftigten regelmäßig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (z.B. Erste Hilfe) und unterweist diese regelmäßig.

Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit und Umweltschutz haben für die AEF gGmbH eine sehr große Priorität und stehen bei der Entwicklung und Erprobung neuer Flugtechnik im Fokus. Wir halten alle geltenden Umweltgesetze, -regelungen und -standards ein und fördern mit unserer Arbeit die Erprobung und Anwendung klima- und umweltfreundlicher Technologien. Im täglichen Geschäftsbetrieb sind Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung fest verankert.

Hinsichtlich der Beschaffung von Materialien und der Nutzung von Vorleistungen aus Konfliktländern, Konfliktregionen und Risikogebieten, die in Verbindung mit Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit, Korruption, der Finanzierung und Unterstützung bewaffneter Gruppen oder krimineller Organisationen stehen, hält AEF gGmbH alle geltenden Gesetze, Embargolisten und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen ein, und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit Ländern, Firmen, Organisationen oder Gruppierungen ab, die diesen Verpflichtungen selber nicht nachkommen.

Bestechung, Korruption und Wettbewerb

Bestechung oder Bestechungsversuche sind von AEF-Mitarbeitern bei der Geschäftsführung umgehend meldepflichtig und anzuzeigen. Korruption, korruptionsähnliche oder gar unerlaubte Vorteilsgabe ist den AEF-Mitarbeitern strikt untersagt, insbesondere Vorteilsgaben an Verwandte, Bekannte, Freunde oder an nahe stehende Dritte. Dies wird durch die AEF-Verwaltungsleitung, durch AEF-Verwaltungsmitarbeiter, durch externe Finanz- und Lohnbuchhaltung mit Review durch Wirtschafts- und Steuerprüfer sowie durch quartalsweise Abrechnungen und Berichtserstattungen an die BAFA (an das BMWK) umfangreich kontrolliert.

Eine klare Trennung von AEF-Tätigkeiten der für AEF tätigen Mitarbeiter zu anderen Arbeiten, Aufgaben, Mandaten oder AEF fremden Tätigkeiten ist stets zu gewährleisten. Derartige fremde Tätigkeiten, Funktionen und Mandate sind vor AEF Tätigkeitsaufnahme und während der AEF Tätigkeitszeit bei der AEF Geschäftsführung anzeige- und zustimmungspflichtig.

Ausnahme ist der Empfang von Spendengeldern, die AEF als gemeinnützig geführte gGmbH direkt oder über AEF Mitarbeiter indirekt empfängt bzw. einnimmt, und die mit AEF-Spendenbescheinigung entsprechend bestätigt werden, und die beim Finanzamt und BAFA als solche entsprechend angemeldet und erklärt werden.

Ausnahme ist weiterhin die erlaubte und übliche Bewirtung von Mitarbeitern im Rahmen von Geschäfts-, Test-, Messe-, PR-, Schulungs- und Arbeitsterminen, sowie der Empfang von geringwertigen Werbegeschenken (kleiner 10EUR Sachwert, z.B. kleine Aufmerksamkeiten Kugelschreiber, Kalender), verboten sind Geldgeschenke.

Darüber hinausgehende Vorteilsgaben an AEF-Mitarbeiter sind vom Mitarbeiter anzeigepflichtig bei der AEF Geschäftsführung und von der AEF Geschäftsführung beim Förderträger/-n und Behörden (BAFA, BMWK) mit Berichtspflicht. Derartige persönliche Vorteilsgaben dürfen von AEF-Mitarbeitern nicht angenommen werden.

www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/korruptionspraevention/faqs-korruptionspraevention.pdf?__blob=publicationFile&v=3

AEF ist als gGmbH nur im geringen Umfang gewerblich tätig (<10%), hat aber im Rahmen einer Leistungsvergabe die für öffentliche Auftraggeber vorgeschriebenen Vergabevorschriften bzw. gesetzliche Vergaberegeln in Deutschland bzw. innerhalb der EU zu beachten und einzuhalten. Aus diesem Grund erfolgt die Auftragsvergabe nach Best-Preis-Leistungs-Konditionsbedingungen im Zusammenhang mit mindestens zwei bis drei Vergleichsangeboten bzw. im Verbindung mit öffentlichen Ausschreibungen mit entsprechend hohem EUR Auftragswert und Auftragsumfang nach den jeweils gültigen öffentlichen Vergabevorschriften und Regelungen in Deutschland und innerhalb der EU, siehe:

www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html

Geldwäsche und Finanzaufzeichnungen

Geldwäsche oder versuchte Geldwäsche sowie die Planung und Abwicklung von fingierten Transaktionen, Schein- und/oder gar Spekulationsgeschäften ist AEF und AEF Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Arbeit strengstens untersagt.

Datenschutz, Informationssicherheit und Offenlegung von Informationen

Alle AEF Mitarbeiter wurden bzgl. DSGVO unterwiesen und belehrt und sind zur Einhaltung der DSGVO Vorschriften und vom betrieblichen Datenschutz mit Geheimhaltung der vertraulich eingestuften bzw. gekennzeichneten Informationen und Daten verpflichtet. Dies wurde schriftlich vertraglich vereinbart. Hierzu gibt es weitere umfangreiche AEF-Betriebsdokumentation. Ein externer und interner Datenschutzbeauftragter ist von der AEF Geschäftsführung seit 2022 ernannt worden. Eine AEF spezifische IT-Sicherheits- und Datenschutzrichtlinie wurde nach VdS 10000 Richtlinie implementiert.

Planung der betrieblichen Kontinuität

Das AEF Fördervorhaben wurde nach Prüfung einer vollständigen und detaillierten Vorhabensplanung vom BMWK (durch die BAFA) – vorerst befristet bis zum 30. Juni 2026 – im Rahmen der STARK-Förderprogramme schriftlich bewilligt. Darüber hinaus stellen Spendeneinnahmen und max. bis zu 10% erlaubte, gewerbliche Tätigkeit die AEF-Forschungs-, Ausbildungs- und Testarbeiten im Bereich Luftfahrt sicher. Alle betrieblichen Prozesse und Abläufe haben in diesem Zusammenhang eine konkrete Vorausplanung und ein genehmigtes Budget erhalten. Dies wird durch das BMWK/die BAFA mindestens quartalsweise über AEF Berichtswesen und KPI-Review überwacht. Für mögliche Havarie-, Unfall- und Ausfall-Szenarien wurden ua. iRd. AEF Risikobewertungen Notfallpläne erstellt. Betriebshaftpflicht- und Schutzversicherungen sind entsprechend der betrieblichen Organisation, dem betrieblichen Umfang und der Art der AEF-Aktivitäten sowie der Risikoabschätzungen der Geschäftsführung abgeschlossen und in Kraft.

Respekt und Sorgfaltspflicht

Die AEF Geschäftsführung, der AEF Beirat, Geschäftspartner (Droniq) und extern beauftragte Berater (Datenschutzbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Steuerberater- und Wirtschaftsprüfer uä.) reviewen regelmäßig die wirksame Implementierung von Arbeitsschutz, Datensicherheit und betrieblicher Organisation bzw. das betriebliche Berichtswesen. Neueste Technologie und moderne Betriebsmittel, eine interne Beauftragtenstruktur und Vertretungsregelungen, eine kontinuierlich wachsende, aber stets übersichtliche Prozesslandschaft mit AEF-Checklisten und hilfreichen Software- und Planungstools sowie operative Geschäftsvorausplanungen, KVP-Offenheit in Review- und Regelmeetings, Trackinglisten mit Fortschritts- und Umsetzunginfo sollen einen organisierten Betriebs- und Projektablauf gestalten, damit eine effektive Zielerreichung und Umsetzung sicherstellen sowie AEF-Mitarbeitern moderne, sichere und normkonforme Arbeitsumgebungen und Arbeitsbedingungen bieten. Grundregeln für AEF Mitarbeiter helfen ein gesundes, respektvolles Arbeitsumfeld- und sehr gutes Team- und Arbeitsklima zu führen und zu erhalten.

Verpflichtung zur Kooperation

Die professionelle Zusammenarbeit mit Behörden, Instituten und Geschäftspartnern unabhängig von Art, Größe und Herkunft, aber möglichst mit gleicher oder ähnlicher Wertekultur, ist für die AEF gGmbH sehr wichtig und ausdrücklich gewünscht. Trotz regionalem Bezug und Fokus (Sachsen, Lausitz) sind Kooperationen mit nationalen wie internationalen Geschäftspartnern sehr willkommen. Ausgeschlossen sind Vertreter aus Embargo- oder Konfliktländern bzw. im Zusammenhang mit unerlaubten Leistungen z.B. nach Dual Use VO.